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   OLG Köln, 31.08.2021 - 28 Wx 29/20   

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https://dejure.org/2021,61393
OLG Köln, 31.08.2021 - 28 Wx 29/20 (https://dejure.org/2021,61393)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2021 - 28 Wx 29/20 (https://dejure.org/2021,61393)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2021 - 28 Wx 29/20 (https://dejure.org/2021,61393)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2021 - 28 Wx 29/20
    (bb) Zwischen Krankenversorgung auf der einen und Forschung und Lehre auf der anderen Seite lässt sich auch kein scharfer Trennungsstrich ziehen (BVerfG, Beschluss vom 08.04.1981 - 1 BvR 608/79, juris-Rn. 91).

    Wissenschaftliche Forschung und universitätsmedizinische Krankenbehandlung sind untrennbar verknüpft (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01, juris-Rn. 39); akademische Lehre in der Medizin lässt sich ohne Demonstration am Krankenbett kaum durchführen (BVerfG, Beschluss vom 08.04.1981 aaO).

  • BGH, 16.05.2017 - II ZB 7/16

    Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2021 - 28 Wx 29/20
    Auf die weiteren zwischen den Verfahrensbeteiligten diskutierten Fragen - z.B. Vertrauensschutz, fehlendes Verschulden - kommt es mithin ebenso wenig an wie auf die jeweils unterschiedlich beurteilte Frage, welche Schlüsse sich aus dem - die Zuordnung der wirtschaftlichen Betätigung zum ideellen Hauptzweck eines mehrere Kindertagesstätten betreibenden Vereins und das sogenannte Nebenzweckprivileg betreffenden - Beschluss des BGH vom 16.05.2017 (II ZB 7/16, zitiert nach juris) ziehen lassen.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2021 - 28 Wx 29/20
    Und auch das Bundesverfassungsgericht geht - wenngleich im gewerbesteuerlichen Kontext - davon aus, dass diese tradierte Betrachtungsweise der freien Berufe durch den Gesetzgeber (noch) nicht willkürlich ist (BVerfG, Beschluss vom 15.01.2008 - 1 BvL 2/04, juris-Rn. 89 ff).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2021 - 28 Wx 29/20
    (d) Soweit das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 1120) Krankenhaustätigkeit demgegenüber generell als gewerblich eingeordnet hat, ist zu berücksichtigen, dass es sich mit den Besonderheiten eines bestimmungsgemäß der Universität dienenden Universitätsklinikums nicht zu befassen hatte.
  • BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 1165/08

    Stationsschließung an organisatorisch verselbständigtem Universitätsklinikum -

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2021 - 28 Wx 29/20
    Vielmehr steht das Universitätsklinikum vorrangig im Dienst der Erfüllung der dem Fachbereich Medizin obliegenden Aufgaben in Forschung und Lehre (BVerfG, Beschluss vom 02.07.2008 - 1 BvR 1165/08, juris-Rn. 26, 29), oder anders gewendet: Universitätsklinika werden zur Verwirklichung einer praxisnahen Ausbildung und patientenorientierten Forschung, d.h. zum Zweck von Forschung und Lehre betrieben (Böhmann in Leuze/Epping, Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, 18. Lieferung 2020, § 31a Rn. 7; dort sogar: "ausschließlich").
  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01

    Zur Besetzung des Aufsichtsrats der nordrhein-westfälischen Universitätsklinika

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2021 - 28 Wx 29/20
    Wissenschaftliche Forschung und universitätsmedizinische Krankenbehandlung sind untrennbar verknüpft (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01, juris-Rn. 39); akademische Lehre in der Medizin lässt sich ohne Demonstration am Krankenbett kaum durchführen (BVerfG, Beschluss vom 08.04.1981 aaO).
  • BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 4.07

    Ausschluss der personellen Mitbestimmung; Zentren des UKE; selbstständige

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2021 - 28 Wx 29/20
    Auch das BVerwG hat sich in seinem die Auslegung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes im Zusammenhang mit dem Universitätsklinikum B betreffenden Beschluss vom 10.01.2008 (6 P 4/07, zitiert nach juris) mit der Frage, ob Universitätsklinika wissenschaftlich tätig sind, nicht auseinander gesetzt.
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